Wie erreichen Sie uns:
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Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben einen rechtlichen Anspruch auf Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Als SchulsozialarbeiterInnen haben wir die Aufgabe den Zugang zu BuT zu ermöglichen, um den Folgen von Armut entgegenzuwirken und ihr vorzubeugen. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit ist es, anspruchsberechtigte Familien bei der Antragstellung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beraten und zu unterstützen.

Wer hat Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket?

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche unter 18 bzw. 25 Jahren, deren Eltern:

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) beziehen
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII, oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – AsylbLG
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag nach § 6 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bekommen

Für welche Bereiche kann das Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden?

  • Schulbedarf
  • Ein- oder mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten
  • Nachhilfe/Lernförderung
  • Mittagsverpflegung in der OGS
  • Kultur, Sport und Freizeitaktivitäten

Was wir für Sie tun können:

  • Wir bieten Ihnen Einzelfallhilfe und Beratung in Form von offenen Sprechstunden in den Schulen, oder als Hausbesuch an.
  • Wir vermitteln Sie an wichtige Institutionen und unterstützen sie bei Bedarf auch bei Behördengängen.
  • Wir stellen für Sie Kontakte innerhalb (z.B. mit Lehrern und Lehrerinnen, oder Schulleitung) und auch außerhalb von Schule her.
  • Wir organisieren und gestalten sozialpädagogische Angebote für Ihre Kinder in den Schulen.
  • Wir sind in allen Belangen jederzeit ein vertraulicher Ansprechpartner für Sie.